Psychotherapeutische Praxis

Gesetzlich Versicherte

Sind Sie gesetzlich versichert und möchten eine Psychotherapie machen, bringen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Die Abrechnung erfolgt automatisch über Ihre Krankenkasse.


Abrechnung über Private Krankenkassen und Beihilfe

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernehmen normalerweise private Krankenkassen. In Ihrer Police ist die Anzahl der Sitzungen pro Jahr festgehalten. Am besten lassen Sie sich die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie schon vorab von Ihrer Krankenkasse zukommen.

Psychotherapie ist auch über die Beihilfe abrechnungsfähig, vorausgesetzt, dass ein Kostenübernahmeantrag innerhalb der ersten fünf Sitzungen (Probatorik) gestellt wird. Um die entsprechenden Formulare zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beihilfestelle.

Nach Arbeitsunfällen oder Gewaltverbrechen mit seelischen Nachwirkungen übernehmen Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen die Kosten einer Therapie, sollte der Grund für die Therapie in deren Zuständigkeitsbereich fallen.


Selbstzahler

Vielleicht entscheiden Sie sich dafür, selbst die Therapie zu zahlen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie vorübergehende psychologische Hilfe in Form einer Kurzzeittherapie, Beratung oder einer aktuellen Unterstützung zur Krisenbewältigung (5-10 Sitzungen) wünschen.

Sollten Sie in Erwägung ziehen, einmal von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse zu wechseln, macht es Sinn - wenn Sie jetzt psychotherapeutische Hilfe benötigen - über eine Selbtsffinanzierung nachzudenken. Es kommt zu strikten Ablehnungen von Neuanträgen seitens der privaten Krankenkassen, wenn registriert wurde, dass in den letzten 5 Jahren eine Psychotherapie stattgefunden hat. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP).